Zahnimplantat-Kosten bei AOK, Barmer, TK und DAK: Was Ihre Kasse 2026 zahlt

AOK, Barmer, TK und DAK zahlen bei einem Zahnimplantat denselben Zuschuss: Für eine einzelne Zahnlücke sind das 2026 552,96 €, mit 5 Jahren Bonusheft 645,12 € und mit 10 Jahren 691,20 €. Kosten für das Implantat selbst werden bei keiner der Kassen übernommen – bezuschusst wird nur der Zahnersatz auf dem Implantat, und zwar in Höhe der günstigsten Standardlösung (Regelversorgung). Ein Beispiel: Bei einer Implantatversorgung inklusive Krone für 3.000 € tragen Sie aktuell zwischen 2.308,80 € und 2.447,04 € selbst.

Dr. Stefan Triebswetter
Fachzahnarzt für Oralchirurgie · Implantologe M.Sc. · Parodontologe M.Sc.
Heil- und Kostenplan, chirurgischer Teil DGI · DGZMK · BDO

Als Fachzahnarzt für Oralchirurgie berate ich Sie zum chirurgischen Teil der Implantation – unabhängig davon, bei welcher der Kassen Sie versichert sind. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie sich Ihr Eigenanteil errechnet, mit welchen Kosten Sie planen sollten und warum Sie mit einer Behandlung vor dem 1. Januar 2027 genau 92,16 € sparen.

Das Wichtigste auf einen Blick
Der Festzuschuss für Zahnersatz ist gesetzlich geregelt und bei AOK, Barmer, TK und DAK identisch: Die Kassen tragen 60 % der Regelversorgung, mit gepflegtem Bonusheft 70 % oder 75 %.
Das zahlt die Kasse bei einer einzelnen Zahnlücke 2026: 552,96 € ohne Bonus, 645,12 € nach 5 Jahren, 691,20 € nach 10 Jahren und 921,60 € im Härtefall.
Kosten für eine Implantation sind geregelt: Chirurgie, Implantat und auch ein Knochenaufbau rechnet die Praxis nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab.
Zahnzusatzversicherungen greifen in der Regel nur dann, wenn sie vor der Diagnose abgeschlossen wurden.
Ab 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss der gesetzlichen Kassen auf 50 %, 60 % und 65 %. Ein vor Jahresende bewilligter Heil- und Kostenplan (HKP) sichert die alten Sätze.

Alle gesetzlichen Kassen zahlen denselben Zuschuss

Der Zuschuss zum Zahnersatz ist im Sozialgesetzbuch (§ 55 SGB V) geregelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem Ärzte, Zahnärzte, Kliniken und Krankenkassen gemeinsam über die Kassenleistungen entscheiden, legt jedes Jahr fest, was die Regelversorgung im Durchschnitt kostet. Alle gesetzlichen Kassen zahlen davon 60 %, bei gepflegtem Bonusheft 70 % oder 75 %.

Damit gilt der Grundsatz: Der Befund bestimmt den Zuschuss, nicht die gewählte Versorgung. Fehlt Ihnen ein Zahn, sieht die Regelversorgung eine herkömmliche Brücke vor. Entscheiden Sie sich stattdessen für ein Implantat mit Krone, bleibt der Zuschuss derselbe wie für die Brücke – die Mehrkosten tragen Sie selbst.

AOK, Barmer, TK und DAK im Vergleich

Die Tabelle zeigt den Festzuschuss beispielhaft für die häufigste Implantat-Situation: eine einzelne Zahnlücke. Die ersten beiden Spalten sind für alle Kassen identisch. Bei den Zusatzversicherungen unterscheiden sich die Kassen (Stand: 2026).

Kasse Festzuschuss einzelne Zahnlücke 2026 Härtefall Zusatzversicherung über Partner Besonderheiten
AOK 552,96 € (ohne Bonus)
645,12 € (5 Jahre)
691,20 € (10 Jahre)
921,60 € regional unterschiedlich 11 eigenständige AOKs mit eigenen Extras
Barmer 552,96 € (ohne Bonus)
645,12 € (5 Jahre)
691,20 € (10 Jahre)
921,60 € HUK-COBURG: bis zu 100 % je nach Tarif, ohne Wartezeit, Höchstgrenzen in den ersten Jahren digitales Bonusheft in „Meine Barmer“; kostenfreie Zweitberatung zum Heil- und Kostenplan
TK 552,96 € (ohne Bonus)
645,12 € (5 Jahre)
691,20 € (10 Jahre)
921,60 € Envivas DentFlex: 70, 80 oder 100 % für Zahnersatz und Implantate, ohne Wartezeit, Zahnstaffel 1.000 € im 1. Jahr bis unbegrenzt ab dem 5. Jahr kostenfreier Expertenrat des TK-ÄrzteZentrums zum Heil- und Kostenplan; Bonusheft-Nachweis per App
DAK-Gesundheit 552,96 € (ohne Bonus)
645,12 € (5 Jahre)
691,20 € (10 Jahre)
921,60 € HanseMerkur PlusZahn: 30, 50 oder 90 % bei Implantaten, Vorteilspaket 90 % ohne Wartezeit Online-Kostenrechner für Zahnersatz; AktivBonus-Punkte für Zahnvorsorge

Sonderfall Frontzahn: Liegt die Zahnlücke im sichtbaren Bereich, kommt ein zweiter Festzuschuss für die Verblendung hinzu. Für 2026 sind das: 79,46 € ohne Bonus, 92,71 € nach 5 Jahren, 99,33 € nach 10 Jahren und 132,44 € im Härtefall. Für eine einzelne Frontzahnlücke zahlt Ihre Kasse 2026 also 632,42 €, 737,83 € oder 790,53 €, im Härtefall 1.054,04 €.

Bonusheft und Härtefall: Wann der Zuschuss steigt

Es gibt zwei Faktoren, die den Zuschuss der Krankenkasse erhöhen können: ein gepflegtes Bonusheft und die Härtefallregelung, die bei niedrigen Einkommen greift. Die Tabelle zeigt, wie hoch der Zuschlag ist, was das für den konkreten Zuschuss bedeutet und wie er sich auf eine beispielhafte Implantatversorgung in Höhe von 3.000 € auswirkt.

Bonusheft gepflegt Zuschlag Zuschuss der GKV Festzuschuss einzelne Zahnlücke Ihr Eigenanteil bei Implantatversorgung mit Krone (Beispielkosten: 3.000 €)
nein – 60 % der Regelversorgung 552,96 € 2.447,04 €
ja, 5 Jahre lückenlos +10 Prozentpunkte 70 % der Regelversorgung 645,12 € 2.354,88 €
ja, 10 Jahre lückenlos +15 Prozentpunkte 75 % der Regelversorgung 691,20 € 2.308,80 €
Härtefall (unabhängig vom Bonusheft) +40 Prozentpunkte 100 % der Regelversorgung 921,60 € 2.078,40 €

Bonusheft: Mehr Zuschuss durch Vorsorge

Im Bonusheft werden Ihre Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt eingetragen. Sie weisen damit nach, dass Sie diese Termine regelmäßig wahrgenommen haben und Ihr Zahnarzt so frühzeitig Probleme erkennen konnte. Wenn Sie das mindestens 5 Jahre in Folge gemacht haben, belohnt Sie die Krankenkasse mit einem erhöhten Zuschuss. Für den größtmöglichen Zuschuss müssen Sie die Vorsorgeuntersuchungen mindestens 10 Jahre lang wahrnehmen.

Dabei zählen die Kalenderjahre vor dem Behandlungsjahr. Erwachsene brauchen eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr, Kinder und Jugendliche eine pro Halbjahr. Ein einmaliges Versäumnis führt dabei nicht zwangsläufig zum Verlust des Bonus. Für die 10-Jahres-Stufe sieht das Gesetz eine Ausnahme vor: Haben Sie die Untersuchungen in den letzten 10 Jahren nur ein einziges Mal versäumt, kann Ihre Kasse den erhöhten Zuschuss von 75 % trotzdem gewähren (§ 55 Abs. 1 Satz 7 SGB V). Einen Anspruch darauf haben Sie nicht – die Kasse entscheidet im begründeten Einzelfall.

Härtefall: Erhöhter Zuschuss bei niedrigem Einkommen

Liegt Ihr monatliches Bruttoeinkommen unter 1.582 € (mit einem Angehörigen unter 2.175,25 €, je weiterem Angehörigen zusätzlich 395,50 €), zahlt die Kasse die Regelversorgung vollständig (Stand 2026). Auch dann bleibt bei einem Implantat ein Eigenanteil übrig, den Sie privat tragen müssen. Denn: Die 100 % beziehen sich auch im Härtefall nur auf die Regelversorgung, nicht auf das Implantat. Liegt Ihr Einkommen knapp über der Grenze, kann die gleitende Härtefallregelung mit einem anteiligen Zuschuss greifen.

Zuschussrechner: Diesen Anteil übernimmt Ihre Kasse

Unabhängig davon, ob Sie bei AOK, Barmer, TK oder DAK versichert sind: Mit dem Zuschussrechner finden Sie heraus, welchen Betrag die Kasse bei der Implantatversorgung übernimmt.

  1. Befund auswählen
  2. Bonus auswählen
  3. Zuschuss ablesen

Kieferchirurgie Niendorf

Was zahlt Ihre Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei Zahnersatz einen festen Betrag – abhängig vom Befund und davon, wie lückenlos Sie Ihr Bonusheft geführt haben. Wählen Sie Ihre Situation aus, und Sie sehen den Festzuschuss, mit dem Sie rechnen dürfen.

Behandlungsjahr

Beträge nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 5.12.2025.

Befundklassen 1 bis 7

Verblendung im sichtbaren Bereich
0

Sand markiert den Verblendbereich: Oberkiefer 15 bis 25, Unterkiefer 34 bis 44. Nur dort ist die zahnfarbene Verkleidung Teil der Regelversorgung.

Bonusheft

Gezählt werden die Kalenderjahre vor dem Behandlungsjahr: Erwachsene brauchen eine Untersuchung pro Jahr, Kinder und Jugendliche eine pro Halbjahr.

Beim Implantat bleibt es bei diesem Betrag

Ein Implantat zählt als andersartige Versorgung. Die Kasse zahlt dann denselben befundbezogenen Festzuschuss wie für die Regelversorgung – bei einer einzelnen Zahnlücke also den Betrag für die Brücke. Alles darüber hinaus rechnen wir privat nach der Gebührenordnung ab. Was übrig bleibt, steht in Ihrem Heil- und Kostenplan, nicht in diesem Rechner.

Wie sich der Festzuschuss zusammensetzt

Der Zuschuss hängt am Befund, nicht an der gewählten Versorgung. Treffen mehrere Befunde zu, addieren sich die Beträge. Verblendungen im sichtbaren Bereich sind eigene Zusatzbefunde und kommen je Verblendung obendrauf.

Unverbindliche Orientierung, keine Zusage der Krankenkasse. Verbindlich ist allein der von Ihrer Kasse genehmigte Heil- und Kostenplan. Der Rechner gilt für gesetzlich Versicherte; privat Versicherte werden nach ihrem Tarif erstattet. Beträge nach dem G-BA-Beschluss vom 5.12.2025, gültig ab 1.1.2026.

Ihren Befund können Sie dem Heil- und Kostenplan entnehmen. Wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt, hängt von den Kosten Ihrer Versorgung ab.

Was sich ab 1. Januar 2027 ändert

Ab 2027 sinkt der Festzuschuss bei allen gesetzlichen Kassen um 10 Prozentpunkte: auf 50 % ohne Bonusheft, 60 % nach 5 Jahren und 65 % nach 10 Jahren – die Härtefallregelung bleibt bestehen. Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kehrt der Zuschuss damit auf den Stand von vor Oktober 2020 zurück.

Auf Basis der aktuellen Beträge bedeutet das für den Zuschuss bei einer einzelnen Zahnlücke ab 2027:

  • 460,80 € statt 552,96 € (ohne Bonus)
  • 552,96 € statt 645,12 € (5 Jahre Bonusheft)
  • 599,04 € statt 691,20 € (10 Jahre Bonusheft)

Das sind 92,16 € weniger – unabhängig von Ihrer Versicherung. Die exakten Beträge für 2027 werden zum Jahreswechsel festgesetzt. Unabhängig davon werden Sie ab 2027 mehr Kosten selbst tragen müssen als bisher.

Wichtig: Für den Zuschuss zählt das Datum der Bewilligung. Was die Kasse vor dem 1. Januar 2027 bewilligt hat, wird nach den alten Sätzen bezuschusst. Beachten Sie dabei die allgemeine Frist: Eine Bewilligung gilt 6 Monate. Wird der Zahnersatz später eingegliedert, muss die Kasse neu prüfen – und bewilligt dann nach den Sätzen von 2027. Planen Sie eine Implantatversorgung ohnehin für die nächsten Monate, lohnt es sich, den Heil- und Kostenplan noch 2026 einreichen zu lassen.

Bringt ein Kassenwechsel oder eine Zusatzversicherung jetzt noch etwas?

Ein Kassenwechsel beeinflusst den Zuschuss zum Implantat nicht. Alle Kassen zahlen für denselben Befund denselben Betrag. Unterschiedlich ist jedoch Ihr Zusatzbeitrag: Den erhebt jede Kasse selbst, zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz. Zwischen der günstigsten und der teuersten gesetzlichen Kasse liegen gut 2 Prozentpunkte (Stand: August 2026). Ein Wechsel senkt also womöglich Ihren Monatsbeitrag – an Ihrem Eigenanteil beim Implantat ändert er nichts.

Viele Krankenkassen bieten Zusatzbausteine über Partner an. Wichtig für Sie: Solch ein Zusatzbaustein greift nur dann, wenn Sie ihn rechtzeitig abschließen. Bei jedem Anbieter gelten zwei Regeln, die Sie kennen sollten:

  1. Die Versicherung muss vor der Diagnose bestehen. Hat Ihr Zahnarzt die Implantatversorgung also bereits empfohlen, erstattet die Zusatzversicherung in der Regel nichts mehr.
  2. Die Versicherungen begrenzen die Höhe der Erstattung in den ersten Jahren – meist gestaffelt.

Konkret heißt das: Ein Implantat, das in 3 Monaten gesetzt werden soll, lässt sich über eine frisch abgeschlossene Zusatzversicherung nicht mehr finanzieren.

Ausnahmefälle: Wann die Kasse das Implantat zahlt

In wenigen, schweren Ausnahmefällen übernimmt die gesetzliche Kasse die Gesamtkosten für das Implantat und die chirurgische Versorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss fasst diese Ausnahme-Indikationen sehr eng. Dazu zählen:

  • große Kiefer- oder Gesichtsdefekte, etwa nach Tumor-Operationen, Unfällen, Kieferentzündungen oder großen Zysten,
  • angeborene Fehlbildungen wie Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten oder ektodermale Dysplasien,
  • eine extreme, dauerhafte Mundtrockenheit,
  • das genetisch bedingte Fehlen der meisten Zähne und
  • nicht steuerbare muskuläre Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich.

Voraussetzung ist zusätzlich, dass eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist.

Nicht zu verwechseln: Diese Ausnahmefälle haben nichts mit der Härtefallregelung zu tun, die sich ausschließlich nach dem Einkommen richtet.

Dr. Stefan Triebswetter
Dabei gilt für mich: Nicht jede Zahnlücke braucht ein Implantat. Wenn für Sie eine Brücke die sinnvollere Versorgung ist, sage ich Ihnen das im Beratungsgespräch.

Der Heil- und Kostenplan schafft Übersicht

Für eine Implantatversorgung erstellen Ihr Hauszahnarzt und ich den Heil- und Kostenplan, der die voraussichtlichen Kosten aufführt. Der Hauszahnarzt übernimmt dabei den Zahnersatz (z. B. eine Krone), und ich ergänze den chirurgischen Teil: Diagnostik, Implantation und – bei Bedarf – Knochenaufbau. Die Praxis übermittelt den Plan digital an Ihre Krankenkasse, die ihn prüft und genehmigt. Die Kasse teilt Ihnen anschließend mit, welchen Zuschuss sie zahlt und welcher Eigenanteil auf Sie zukommt – erst dann beginnt die Behandlung. Wichtig: Der Plan muss genehmigt sein, bevor die Behandlung beginnt. Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich. Um das Einreichen müssen Sie sich nicht kümmern – das übernimmt die Praxis.

Wenn Sie für eine Beratung in meine Praxis kommen, betrachte ich Ihre Situation und bespreche mit Ihnen die Optionen. Dabei gilt für mich: Nicht jede Zahnlücke braucht ein Implantat. Wenn für Sie eine Brücke die sinnvollere Versorgung ist, sage ich Ihnen das im Beratungsgespräch.

Fazit

Ob AOK, Barmer, TK oder DAK: Ihre Kasse zahlt beim Zahnimplantat immer den Festzuschuss für die Regelversorgung; die Kosten für das Implantat selbst tragen Sie. Entscheidend für Ihren Eigenanteil sind drei Dinge, die Sie beeinflussen können: ein lückenloses Bonusheft, ein rechtzeitig abgeschlossener Zusatzbaustein (oder eine Zusatzversicherung) und der Zeitpunkt der Genehmigung, weil der Zuschuss 2027 sinkt.

Beratungsgespräch vereinbaren

Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Implantatversorgung konkret kostet: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in der Kieferchirurgie Niendorf. Ich erstelle den chirurgischen Teil Ihres Heil- und Kostenplans, damit Ihre Kasse den Festzuschuss noch in diesem Jahr genehmigen kann.

Häufige Fragen zu Implantatkosten bei AOK, Barmer, TK und DAK

Was zahlt die AOK bei einem Zahnimplantat?
Die AOK zahlt für eine einzelne Zahnlücke 2026 einen Festzuschuss von 552,96 €, mit 5 Jahren Bonusheft 645,12 € und mit 10 Jahren 691,20 €. Das Implantat selbst und die Operation sind auch bei der AOK Privatleistungen. Weil die Praxis eine Implantatversorgung privat abrechnet, stellen Sie bei Ihrer AOK einen Antrag auf Direktabrechnung, damit der Festzuschuss an Sie ausgezahlt wird.
Zahlt die Barmer, TK oder DAK mehr als die AOK?
Nein. Der Festzuschuss ist gesetzlich geregelt und bei allen Kassen identisch: AOK, Barmer, TK und DAK zahlen für denselben Befund exakt dasselbe. Unterschiedlich ist nur der Zusatzbeitrag, den Sie monatlich für Ihre Krankenversicherung zahlen: Jede Kasse erhebt einen eigenen Zusatzbeitrag, der von Ihrem Gehalt abgeht. Ein Kassenwechsel kann deshalb Ihren Monatsbeitrag senken, der Zuschuss beim Implantat bleibt derselbe.
Gibt es einen Implantat-Kostenrechner bei AOK, Barmer, TK oder DAK?
Keine der Kassen bietet einen Rechner für Implantate an. Sie können den Zuschussrechner der Kieferchirurgie Niendorf nutzen, um eine Orientierung zu erhalten. Wenn Sie zudem die voraussichtlichen Kosten der Versorgung kennen, müssen Sie nur noch die Differenz bilden.
Was zahlt die Krankenkasse im Härtefall für ein Implantat?
Im Härtefall zahlt die Kasse 100 % der Regelversorgung, für eine einzelne Zahnlücke 2026 also 921,60 € statt 552,96 €. Die Grenze liegt 2026 bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.582 € für Alleinstehende. Auch im Härtefall bleibt bei einem Implantat ein Eigenanteil, den Sie privat tragen müssen.
Was ändert sich 2027 beim Zuschuss zum Zahnimplantat?
Ab 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss bei allen Kassen von 60 auf 50 %, mit Bonusheft von 70 auf 60 % und von 75 auf 65 %. Für eine einzelne Zahnlücke sind das auf Basis der 2026er-Beträge 92,16 € weniger. Für einen vor dem 1. Januar 2027 bewilligten Heil- und Kostenplan gelten die alten Sätze weiter – ein Grund, ihn bei geplanter Behandlung noch 2026 einzureichen.
Zahlt die Krankenkasse den Knochenaufbau beim Implantat?
Nein, keine der Kassen zahlt den Knochenaufbau. Er gehört, wie ein Implantat, nicht zur Regelversorgung und wird privat abgerechnet. Ob ein Knochenaufbau nötig ist, kläre ich vor der Implantation anhand einer 3D-Aufnahme und nehme den Betrag im Heil- und Kostenplan auf, bevor die Kasse ihn genehmigt.
Wer reicht den Heil- und Kostenplan bei der Kasse ein?
Das übernimmt die Praxis: Sie übermittelt den Plan digital an Ihre Krankenkasse. Genehmigt sein muss er immer vor Behandlungsbeginn – eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich. Für Sie heißt das vor allem: Vereinbaren Sie den Behandlungstermin erst, wenn die Zusage Ihrer Kasse vorliegt.

Quellen (11)

Alle Beträge und Regelungen in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Amtliche Beschlüsse sind mit Datum angegeben, damit Sie den Stand nachprüfen können.

  1. 1
    Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Beschluss über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie – Anpassung der Beträge zum 1. Januar 2026. Beschluss vom 5. Dezember 2025, Bundesanzeiger.
  2. 2
    AOK-Bundesverband: Zahnersatz – Festzuschüsse und Härtefallregelung. Presseinformation, aktualisiert 2. Juni 2026 (Härtefallgrenzen 2026).
  3. 3
    Bundesministerium für Gesundheit: FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 10. Juli 2026; Pressemitteilung „Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“, 10. Juli 2026. Verkündet im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026; Absenkung der Festzuschüsse nach Art. 1 Nr. 22 GKV-BStabG mit Wirkung zum 1. Januar 2027.
  4. 4
    Barmer: Zahnersatz – Kosten und Zuschüsse, inklusive Hinweis zu den Änderungen ab 1. Januar 2027; Zahnzusatzversicherung (HUK-COBURG).
  5. 5
    Techniker Krankenkasse: Ich brauche ein Zahnimplantat. Was zahlt die TK?; Was zahlt die TK bei Zahnersatz?; TK-Beitragssatz und Zusatzbeitrag 2026; Envivas: Zahnzusatzversicherung DentFlex.
  6. 6
    DAK-Gesundheit: Zahlt die DAK-Gesundheit Implantate?; Welche Kosten übernimmt die DAK für Zahnersatz?; Zahnzusatzversicherung PlusZahn der HanseMerkur für DAK-Versicherte.
  7. 7
    AOK: Zahnersatz bei der AOK – Kosten, Festzuschuss und Bonusheft; Antrag auf Direktabrechnung von Zahnersatz.
  8. 8
    Stiftung Warentest: Gesetzliche Krankenkassen 2026 – Zusatzbeiträge im Vergleich, Stand 5. August 2026 (durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz des GKV-Schätzerkreises: 2,9 %).
  9. 9
    Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch, § 55 Leistungsanspruch – Festzuschüsse, Bonusregelung und Ausnahme bei einmaliger Unterbrechung (Absatz 1 Satz 7).
  10. 10
    Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (Behandlungsrichtlinie), Abschnitt B VII – Ausnahmeindikationen für implantologische Leistungen.
  11. 11
    KZBV: Zahnersatz – Antrag bis Abrechnung (elektronischer Heil- und Kostenplan, 6-monatige Gültigkeit der Bewilligung).
Dr. Stefan Triebswetter

Über den Autor

Dr. med. dent. Stefan Triebswetter · Fachzahnarzt für Oralchirurgie

Dr. Stefan Triebswetter ist Fachzahnarzt für Oralchirurgie, Implantologe (M.Sc.) und Parodontologe (M.Sc.) in der Kieferchirurgie Hamburg-Niendorf. Seine Schwerpunkte sind Implantologie, Knochenaufbau und navigierte Chirurgie. Er ist Referent für Kieferchirurgie und Mitglied der DGI, DGZMK und des BDO.

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Fachzahnarzt Oralchirurgie M.Sc. Implantologie M.Sc. Parodontologie Referent Kieferchirurgie DGI DGZMK BDO